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28. - 31.8. & 4. - 7.9.25

Rieder Volksfest

28. - 31. AUG. & 4. - 7. SEPT. 25

Home

Willkommen zum Rieder Volksfest

Traditionelles Festzelt

Festzelt & Biergarten: Treffpunkt für Freunde, Kollegen & alle, die’s gemütlich mögen.

Vergnügungspark

Freier Eintritt & volle Gaudi: Spaß, Geselligkeit und Abwechslung am RIEDER VOLKSFEST erleben!

Edelweiß Alm & Weinhalle

Partystimmung & Gemütlichkeit für Jung und Alt unter freiem Himmel.

Volksfest-Infos

Alle wichtigen Infos u. a. zu Öffnungszeiten, Anreise & Services im Überblick.

Entdecke das Fest

Von Fahrgeschäften über Musik bis zur Edelweiß Alm – hier gibt’s das Volksfest in voller Vielfalt!

RIEDER MESSE

Noch mehr erleben? Am zweiten Wochenende (4. – 7. SEPT.) findet parallel die RIEDER MESSE statt.

NEUE Fahrgeschäfte

Heuer erwarten euch wieder spannende Neuheiten im Vergnügungspark!

Weinhalle

Gemütlichkeit und Partystimmung für jede Generation ist in der Weinhalle garantiert.

Fahrgeschäfte zum Genießen

Unterhaltung, Adrenalinkick und puren Nervenkitzel bieten nahezu 20 Fahrgeschäfte im Vergnügungspark – hier findet jeder sein Lieblingsfahrgeschäft.

Kindernachmittag

Für alle Familien geht es gleich prächtig los. An beiden Donnerstagen profitieren Eltern und Kinder von Ermäßigungen bis -50%.

Tisch reservieren

Reserviere jetzt deinen Tisch im Festzelt und erlebe das RIEDER VOLKSFEST in bester Gesellschaft – mit garantierten Sitzplätzen, Live-Musik und ausgelassener Stimmung.

Programmheft

Nutzen Sie unser Programmheft zum Rieder Volksfest und Rieder Messe 2025 – alle Informationen auf einen Blick zum gemütlichen Durchblättern!

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Early-Bird-Ticket zur RIEDER MESSE

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Volles Programm.
Das ganze Jahr.

MESSE RIED GmbH
Brucknerstraße 39
A-4910 Ried im Innkreis
Tel. +43 7752 84011-0
office@messe-ried.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag & Sonntag: geschlossen
(ausgenommen bei Messen)

oder unter www.messe-ried.at
24 Stunden, 7 Tage die Woche

REGELN FÜR IHREN MESSEBESUCH
(Kinder ab 12 Jahre)

Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung, der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt.

Alle aktuellen COVID-19 Infos finden Sie unter