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28. - 31.8. & 4. - 7.9.25

Rieder Volksfest

28. - 31. AUG. & 4. - 7. SEPT. 25

Home

Willkommen zum Rieder Volksfest

Traditionelles Festzelt

Festzelt & Biergarten: Treffpunkt für Freunde, Kollegen & alle, die’s gemütlich mögen.

Musikprogramm

Live-Musik, Stimmung & Hits – unser Musikprogramm sorgt täglich für beste Volksfest-Laune!

Vergnügungspark

Freier Eintritt & volle Gaudi: Spaß, Geselligkeit und Abwechslung am RIEDER VOLKSFEST erleben!

Edelweiß Alm & Weinhalle

Partystimmung & Gemütlichkeit für Jung und Alt unter freiem Himmel.

Volksfest-Infos

Alle wichtigen Infos u. a. zu Öffnungszeiten, Anreise & Services im Überblick.

Aktuelle News

Neuigkeiten, Highlights & alles Wichtige zum Volksfest – hier bleibst du up to date!

Entdecke das Fest

Von Fahrgeschäften über Musik bis zur Edelweiß Alm – hier gibt’s das Volksfest in voller Vielfalt!

RIEDER MESSE

Noch mehr erleben? Am zweiten Wochenende (4. – 7. SEPT.) findet parallel die RIEDER MESSE statt.

Zeit bis zum Rieder Volksfest

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Eröffnungsfestzug

Der traditionelle Festzug eröffnet am 28. August 2025 das RIEDER VOLKSFEST – mit Musik, Kutschen, Vereinen und tollen Extras für alle Teilnehmer!

Standplatz buchen

Wir freuen uns, Sie beim RIEDER VOLKSFEST vom 28. August bis 31. August und 4. bis 7. September begrüßen zu dürfen.

Tisch reservieren

Reserviere jetzt deinen Tisch im Festzelt und erlebe das RIEDER VOLKSFEST in bester Gesellschaft – mit garantierten Sitzplätzen, Live-Musik und ausgelassener Stimmung.
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Early-Bird-Ticket zur RIEDER MESSE

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Volles Programm.
Das ganze Jahr.

MESSE RIED GmbH
Brucknerstraße 39
A-4910 Ried im Innkreis
Tel. +43 7752 84011-0
office@messe-ried.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag & Sonntag: geschlossen
(ausgenommen bei Messen)

oder unter www.messe-ried.at
24 Stunden, 7 Tage die Woche

REGELN FÜR IHREN MESSEBESUCH
(Kinder ab 12 Jahre)

Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung, der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt.

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