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28. - 31.8. & 4. - 7.9.25

Rieder Volksfest

28. - 31. AUG. & 4. - 7. SEPT. 25

Home

Willkommen zum Rieder Volksfest

Traditionelles Festzelt

Festzelt & Biergarten: Treffpunkt für Freunde, Kollegen & alle, die’s gemütlich mögen.

Vergnügungspark

Freier Eintritt & volle Gaudi: Spaß, Geselligkeit und Abwechslung am RIEDER VOLKSFEST erleben!

Edelweiß Alm & Weinhalle

Partystimmung & Gemütlichkeit für Jung und Alt unter freiem Himmel.

Eröffnungsfestzug

Festzug mit Musik, Kutschen & Extras für alle Vereine (28. Aug.)

Volksfest-Infos

Alle wichtigen Infos u. a. zu Öffnungszeiten, Anreise & Services im Überblick.

Aktuelle News

Neuigkeiten, Highlights & alles Wichtige zum Volksfest – hier bleibst du up to date!

Entdecke das Fest

Von Fahrgeschäften über Musik bis zur Edelweiß Alm – hier gibt’s das Volksfest in voller Vielfalt!

RIEDER MESSE

Noch mehr erleben? Am zweiten Wochenende (4. – 7. SEPT.) findet parallel die RIEDER MESSE statt.

Zeit bis zum Rieder Volksfest

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1. Autodrom Team-WM

Adrenalin, Teamgeist & Gaudi pur – bei der ersten Autodrom-Weltmeisterschaft am RIEDER VOLKSFEST!

Eröffnungsfestzug

Der traditionelle Festzug eröffnet am 28. August 2025 das RIEDER VOLKSFEST – mit Musik, Kutschen, Vereinen und tollen Extras für alle Teilnehmer!

Tisch reservieren

Reserviere jetzt deinen Tisch im Festzelt und erlebe das RIEDER VOLKSFEST in bester Gesellschaft – mit garantierten Sitzplätzen, Live-Musik und ausgelassener Stimmung.
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Early-Bird-Ticket zur RIEDER MESSE

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Volles Programm.
Das ganze Jahr.

MESSE RIED GmbH
Brucknerstraße 39
A-4910 Ried im Innkreis
Tel. +43 7752 84011-0
office@messe-ried.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag & Sonntag: geschlossen
(ausgenommen bei Messen)

oder unter www.messe-ried.at
24 Stunden, 7 Tage die Woche

REGELN FÜR IHREN MESSEBESUCH
(Kinder ab 12 Jahre)

Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung, der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt.

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